Förderstätte und Pflegeheim für Blinde und Sehbehinderte
Falkenburger Mühle 1, 76848 Wilgartswiesen
Pflegeheim in Wilgartswiesen (Südwestpfalz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Falkenburger Mühle 1, 76848 Wilgartswiesen
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Speyerstraße 2, 76846 Hauenstein · 1 km
Wassergasse 12, 76857 Gossersweiler-Stein · 6 km
Bahnhofstraße 26, 76855 Annweiler am Trifels · 7 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 25, 76855 Annweiler am Trifels · 7 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 28, 76855 Annweiler am Trifels · 7 km · barrierefrei
Schloßstraße 25, 66994 Dahn · 8 km
Hauensteiner Straße 17, Dahn · 8 km
Pirminiusstraße 1, 66994 Dahn · 9 km · barrierefrei
In den Birken 66, 66999 Hinterweidenthal · 9 km · barrierefrei
Herzog-Wolfgang-Straße 5, 76887 Bad Bergzabern · 15 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.