Pflegeheime in Winhöring
Pflegeheim in Winhöring (Landkreis Altötting). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Winhöring
Tageszentrum
Ludwigstraße 70, 84524 Neuötting · 4 km
St. Klara Heim
Herzog-Arnulf-Straße 10, 84503 Altötting · 4 km
BRK Seniorenhaus Seban Dönhuber
Altöttinger Straße, 84524 Neuötting · 4 km
Seniorenheim Toerringhof GmbH & CO.KG
Hauptstraße 48, 84513 Töging am Inn · 4 km · barrierefrei
Pflegeheim Curanum
Rudolf-Diesel-Straße 2, 84503 Altötting · 6 km
BRK Seniorenheim am Schloss
Baron-Michel-Straße 1, Tüßling · 7 km
Caritas Altenheim
Kirchenplatz 16, 84453 Mühldorf a. Inn · 10 km · barrierefrei
BRK-Seniorenhaus
Knoglerstraße 16, 84547 Emmerting · 11 km · barrierefrei
Seniorenheim St. Rupert
Schusterbauerstraße 15, 84508 Burgkirchen an der Alz · 13 km
BRK Seniorenheim St. Andreas
Seestraße 4, 84329 Wurmannsquick · 14 km · barrierefrei
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.