Elbhospiz Weiße Berge
Elsternweg 15, 19322 Wittenberge
Pflegeheime in Wittenberge (Prignitz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Elsternweg 15, 19322 Wittenberge
Stein-Hardenberg-Straße 10, 19322 Wittenberge
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Kaland 4, 39615 Seehausen (Altmark) · 12 km
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 9a, 19336 Bad Wilsnack · 14 km · barrierefrei
Legder Chaussee 2, 19336 Bad Wilsnack · 15 km
Legder Chaussee 3, 19336 Bad Wilsnack · 15 km
Legder Chaussee 4, 19336 Bad Wilsnack · 15 km
Am Volksplatz 4, 19309 Lenzen (Elbe) · 21 km
Amtsfreiheit 15, 39619 Arendsee (Altmark) · 23 km
Arendseer Weg 1, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Wallpromenade 26-28, 39606 Osterburg (Altmark) · 24 km
Platz des Friedens 1, 39606 Osterburg (Altmark) · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.