Betreutes Wohnen „Zur Alten Schule“
Kotten - Koćina 1, 02997 Wittichenau - Kulow
Pflegeheim in Wittichenau - Kulow (Bautzen - Budyšin). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kotten - Koćina 1, 02997 Wittichenau - Kulow
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Virchowstraße 70, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 7 km · barrierefrei
Heinrich-Mann-Straße 25, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 8 km
Hauptstraße 16, 02699 Königswartha - Rakecy · 9 km
Ferdinand-von-Schill-Straße 31, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 9 km
Thomas-Müntzer-Straße 26, 02977 Hoyerswerda - Wojerecy · 9 km
Neues Schloss 4, 02699 Neschwitz - Njeswačidło · 12 km
Straße des 8. Mai 15, 02994 Bernsdorf · 12 km · barrierefrei
Pestalozzistraße 1, 02994 Bernsdorf · 13 km · barrierefrei
An den Anlagen 5, 01920 Räckelwitz - Worklecy · 13 km · barrierefrei
Karl-Marx-Straße 49, 02991 Lauta · 14 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.