Kursana
In den Weingärten 2, 61206 Wöllstadt
Pflegeheim in Wöllstadt (Wetteraukreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
In den Weingärten 2, 61206 Wöllstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zuseweg 1a, 61194 Niddatal · 3 km
Zuseweg 1c, 61194 Niddatal · 3 km
Mainzer-Tor-Anlage 44a, Friedberg (Hessen) · 5 km
Hanauer Straße 31, 61169 Friedberg (Hessen) · 6 km
An der Seewiese 1, 61169 Friedberg (Hessen) · 6 km · barrierefrei
Lohgasse 11, 61184 Karben · 7 km · barrierefrei
Friedrichsdorf · 8 km
Herbert-Rüfer-Straße 3, 61197 Florstadt · 8 km
Willi-Holzmann-Ring 30, 61197 Florstadt · 8 km
Carl-Oelemann-Weg 19, 61231 Bad Nauheim · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.