Seniorenresidenz Altes Forsthaus
Am Forst Spießingshol 4, 31556 Wölpinghausen
Pflegeheime in Wölpinghausen (Landkreis Schaumburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Forst Spießingshol 4, 31556 Wölpinghausen
Auf der Heide 1, 31556 Wölpinghausen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Auf der Horst 44, 31547 Rehburg-Loccum · 2 km
Allee 12, 31547 Rehburg-Loccum · 3 km
Allee 14, 31547 Rehburg-Loccum · 3 km
Langes Feld 4, 31547 Rehburg-Loccum · 4 km
Loccumer Straße 2, 31547 Rehburg-Loccum · 4 km · barrierefrei
Berliner Ring 3, 31547 Rehburg-Loccum · 6 km
Hauptstraße 37, 31559 Hohnhorst · 11 km · barrierefrei
Am Krankenhaus 5, 31655 Stadthagen · 11 km
Am Forsthaus 1b, 31559 Haste · 11 km
Adalbert-Menze-Weg 2, 32469 Petershagen · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.