Seniorenwohnanlage Am Katharinenberg Betreutes Wohnen
An der Zollbrücke 8, 95632 Wunsiedel
Pflegeheim in Wunsiedel (Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
An der Zollbrücke 8, 95632 Wunsiedel
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Markgrafenstraße 45, 95680 Bad Alexandersbad · 3 km
Wegenerstraße 16, 95615 Marktredwitz · 6 km
Kraußoldstraße 5, 95615 Marktredwitz · 7 km
Martin-Luther-Straße 9, 95615 Marktredwitz · 7 km
Industrieallee 2, 95615 Marktredwitz · 8 km
Goethestraße 6a, 95700 Neusorg · 11 km · barrierefrei
Ochsenkopfstraße 41, 95493 Bischofsgrün · 15 km · barrierefrei
Arzberger Straße 11, 95692 Konnersreuth · 16 km · barrierefrei
Waldsteinweg 23b, 95239 Zell · 16 km
Waldsteinweg 23a, 95239 Zell · 16 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wunsiedel
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.