Seniorenheim Haus Bartholomäus
Anzinger Straße 17, 85604 Zorneding · barrierefrei
Pflegeheim in Zorneding (Landkreis Ebersberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Anzinger Straße 17, 85604 Zorneding · barrierefrei
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Parkstraße 7, 85614 Kirchseeon · 4 km
Vockestraße 75, 85540 Haar · 7 km · barrierefrei
Neufarner Straße 34, 85586 Poing · 9 km
Friedrich-Hofmann-Straße 2-4, 85521 Hohenbrunn · 10 km · barrierefrei
Räterstraße 21, 85551 Kirchheim bei München · 10 km · barrierefrei
Münchener Straße 9, 85560 Ebersberg · 10 km · barrierefrei
Albrecht-Dürer-Straße 23, 85579 Neubiberg · 11 km
Albrecht-Dürer-Straße 27, 85579 Neubiberg · 11 km
Beowulfstraße 4, 81739 München · 11 km
Hans-Eham-Platz 2-4, 85567 Grafing bei München · 11 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Zorneding
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.