Physio Balance
Bamberger Straße 13
Physiotherapie-Praxis in Altendorf (Landkreis Bamberg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bamberger Straße 13
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pestalozzistraße 4, 96114 Hirschaid · 2 km
St.-Mauritius-Straße 6, 96114 Hirschaid · 2 km
Industriestraße 15, 96114 Hirschaid · 2 km · barrierefrei
Bamberger Straße 35a, 96114 Hirschaid · 3 km
Pautzfelder Straße 10, 91352 Hallerndorf · 4 km · barrierefrei
Mittelweg 4, Eggolsheim · 5 km
Wilhelm-Hauff-Straße 11, 91301 Forchheim · 9 km · barrierefrei
Montag: 08:00–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Bügstraße 1, 91301 Forchheim · 9 km · barrierefrei
Röthenstraße 42, 91301 Forchheim · 9 km · barrierefrei
Marktplatz 14, 91301 Forchheim · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.