Salzhaus
Haidmühlweg 1, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
Physiotherapie-Praxis in Altenstadt an der Waldnaab (Landkreis Neustadt an der Waldnaab). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Haidmühlweg 1, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
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Schopenhauerstraße 3, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 2 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr (laut Website)
Johann-Sebastian-Bach-Straße 1, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 2 km
Hohenstaufenstraße 91, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 3 km
Weiden in der Oberpfalz · 4 km
Weiden in der Oberpfalz · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Weiden in der Oberpfalz · 4 km
Weiden in der Oberpfalz · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Weiden in der Oberpfalz · 4 km
Dr.-Seeling-Straße 26a, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 6 km
Pfarrgasse 21, 92648 Vohenstrauß · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.