Aukruger Therapie Praxis
Am Raiffeisenturm 1g, 24613 Aukrug
Physiotherapie-Praxis in Aukrug (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Am Raiffeisenturm 1g, 24613 Aukrug
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 8, 24594 Hohenwestedt · 9 km
Montag bis Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 12, 24589 Nortorf · 11 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Niedernstraße 5, 24589 Nortorf · 11 km
Neumünster · 13 km
Montag, Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 07:30–16:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–15:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Hürsland 102, 24536 Neumünster · 14 km
Itzehoe · 24 km
Lindenstraße 50, 25524 Itzehoe · 25 km
Montag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr
Itzehoe · 25 km
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr
Itzehoe · 25 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.