KPK Therapie und Training Krankengymnastik Praxis Kilz
Staudernheimer Straße 20, 55566 Bad Sobernheim
Physiotherapie-Praxis in Bad Sobernheim (Landkreis Bad Kreuznach). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Staudernheimer Straße 20, 55566 Bad Sobernheim
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Birkenweg 8, 55569 Monzingen · 5 km
Steinhardter Straße 43, 55596 Waldböckelheim · 5 km
Raiffeisenstraße 5, 55595 Weinsheim · 11 km · barrierefrei
Berliner Straße 7, 55583 Bad Kreuznach · 14 km
Mannheimer Straße 146, 55543 Bad Kreuznach · 16 km
Stromberg · 18 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Dörrebach · 18 km
Im Zwengel 8, 55442 Stromberg · 20 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 2, 67806 Rockenhausen · 21 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Gensingen · 23 km · barrierefrei
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Sobernheim
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.