Kjell Ahrens-Weyer
Günther-Kuhlke-Straße 1, 25355 Barmstedt · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Barmstedt (Kreis Pinneberg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Günther-Kuhlke-Straße 1, 25355 Barmstedt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lieth 19, 25336 Elmshorn · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:30–13:30 Uhr (laut Website)
Lieth 19, 25336 Elmshorn · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:30–13:30 Uhr (laut Website)
Horst · 10 km
Am Freibad 4a, 25451 Quickborn · 11 km
Schulstraße 32, 25358 Horst · 11 km
Willy-Meyer-Straße 3-5, 25436 Tornesch · 11 km
Quickborn · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr (laut Website)
Am Markt 17-19, 25436 Uetersen · 13 km
Lienaus Allee 8, 25436 Uetersen · 14 km
Werner-von-Siemens-Straße 24, 24568 Kaltenkirchen · 14 km
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.