Therapiehaus Bergen
Bahnhofstraße 23, 29303 Bergen (Landkreis Celle)
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–19:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Bergen (Landkreis Celle) (Landkreis Celle). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 23, 29303 Bergen (Landkreis Celle)
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–19:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Junkernstraße 3, 29320 Südheide · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Neuer Damm 5, 29328 Faßberg · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:31–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:31–16:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr
Hasenheide 48, 29328 Faßberg · 17 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–21:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Große Horststraße 48, 29328 Faßberg · 17 km
Alt Groß Hehlen 45, Celle · 17 km
Faßberg · 17 km
Hauptstraße 51, 29683 Bad Fallingbostel · 18 km
Imkerstieg 1A, 29348 Eschede · 19 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Habighorster Weg 1b, Eschede · 19 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Sebastian-Kneipp-Platz 1, 29683 Bad Fallingbostel · 21 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.