Physiotherapie Silvia Oelßner
Plauensche Straße 41, 08239 Bergen (Vogtlandkreis)
Physiotherapie-Praxis in Bergen (Vogtlandkreis) (Vogtlandkreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Plauensche Straße 41, 08239 Bergen (Vogtlandkreis)
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Theumaer Weg 1, 08541 Theuma · 4 km
Bahnhofstraße 15, 08223 Grünbach · 8 km
Schönecker Straße 33, Mühlental · 8 km
Albrecht-Dürer-Straße 11, 08233 Treuen · 8 km
Goethestraße 5, 08236 Ellefeld · 8 km
Schulstraße 26, 08236 Ellefeld · 8 km
Plauen · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:30 Uhr · Freitag: 07:30–13:30 Uhr
Gebrüder-Lay-Straße 28, 08527 Plauen · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Herlasgrüner Straße 74, 08233 Treuen · 9 km
Markt 7, 08606 Oelsnitz/Vogtland · 9 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.