Physiotherapie Marc Heijkers
Montag bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr · Montag bis Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Bergheim (Rhein-Erft-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Montag bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr · Montag bis Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
Priamosstraße 5a
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:30 Uhr
barrierefrei
Köln-Aachener-Straße 160, 50127 Bergheim
Kirchstraße 33, 50126 Bergheim
Hauptstraße 102-104, 50126 Bergheim
Sportparkstraße 4, 50126 Bergheim · barrierefrei
Klosterstraße 12, 50126 Bergheim
Heerstraße 52, 50126 Bergheim
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:50–12:00 Uhr und 13:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:50–13:00 Uhr
Hauptstraße 71, 50126 Bergheim
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bergheim
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.