Haus für Naturheilkunde & Physiotherapie
Kölner Straße, 51702 Bergneustadt
Physiotherapie-Praxen in Bergneustadt (Oberbergischer Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kölner Straße, 51702 Bergneustadt
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 34, 58540 Meinerzhagen · 9 km
Marienheide · 11 km
Martinstraße 8, 57462 Olpe · 13 km
Olpe · 13 km
Martinstraße 26, 57462 Olpe · 13 km
Martinstraße 41, 57462 Olpe · 14 km · barrierefrei
Hauptstraße 32, Engelskirchen · 14 km
Kamperstraße 2, Engelskirchen · 14 km
Siebenbürger Platz 2, 51674 Wiehl · 17 km
Hauptstraße 57, 51789 Lindlar · 19 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bergneustadt
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.