Praxis für Physiotherapie Susan Kempe
Lichtenberger Straße 1, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Physiotherapie-Praxis in Bobritzsch-Hilbersdorf (Mittelsachsen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lichtenberger Straße 1, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
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Hauptstraße 149, 09599 Freiberg · 6 km · barrierefrei
Hauptstraße 134A, 09599 Freiberg · 6 km
Dresdner Straße 28, 09599 Freiberg · 6 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:00–15:00 Uhr
Bahnhofstraße 3a, 01774 Klingenberg · 7 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 8, 09599 Freiberg · 7 km
Bahnhofstraße 8, 09599 Freiberg · 7 km
Freiberg · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 16a, 09599 Freiberg · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Poststraße 7, 09599 Freiberg · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Roter Weg 41/43, 09599 Freiberg · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.