Physiotherapie Heike Kobs
Neuer Weg 12a, 21039 Börnsen
Physiotherapie-Praxis in Börnsen (Kreis Herzogtum Lauenburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Neuer Weg 12a, 21039 Börnsen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bergstraße 4, 21465 Reinbek · 4 km
Hermann-Körner-Straße 44a, 21465 Reinbek · 5 km
Mühlenstraße 70, 21502 Geesthacht · 8 km
Montag: 09:00–18:30 Uhr · Dienstag: 09:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–18:30 Uhr · Freitag: 09:00–16:00 Uhr
Grenzweg 28, 21465 Reinbek · 8 km
Hamburg · 11 km
Am AKKU 9, 22885 Barsbüttel · 12 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–17:00 Uhr
Hamburg · 13 km
Schwarzenbek · 14 km
Brahmsallee 35-37, 21423 Winsen (Luhe) · 14 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr und 14:30–20:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kroogblöcke 40, 22119 Hamburg · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.