Physiotherapie Jens Enkelmann
Gartenstraße 32, 37691 Boffzen
Physiotherapie-Praxen in Boffzen (Landkreis Holzminden). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Gartenstraße 32, 37691 Boffzen
Neue Straße 3, 37691 Boffzen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
An der Wilhelmshöhe 3, 37671 Höxter · 3 km
Ostpreußenstraße 1, 37671 Höxter · 3 km
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr (laut Website)
Ostpreußenstraße 11a, 37671 Höxter · 3 km · barrierefrei
Beverungen · 9 km
Fohlenplackener Straße 2, 37603 Holzminden · 9 km
Beverungen · 9 km
Beverungen · 9 km
Beverungen · 10 km
Beverungen · 10 km
Ostheimer Straße 21, 33034 Brakel · 15 km
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.