Physiopraxis Zerweck
Hochwiesenstraße 8, 71149 Bondorf · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Bondorf (Landkreis Böblingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hochwiesenstraße 8, 71149 Bondorf · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schlossgartenstraße 13, 71159 Mötzingen · 4 km · barrierefrei
Herrenberger Straße, 71126 Gäufelden · 5 km
Ammerbuch · 6 km
Bahnhofstraße 17, 71083 Herrenberg · 8 km
Horber Straße 6, 71083 Herrenberg · 9 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Herrenberg · 9 km
Montag, Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–14:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Herrenberg · 9 km
Zollergäßle 30-34, 72108 Rottenburg am Neckar · 9 km
Rottenburg am Neckar · 9 km
Schuhstraße 5/1, 72108 Rottenburg am Neckar · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.