Reinker Ambulante Rehabilitation
Brauhausstraße 5, 04552 Borna
Physiotherapie-Praxen in Borna (Landkreis Leipzig). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Brauhausstraße 5, 04552 Borna
Röthaer Straße 8, 04552 Borna
Bahnhofstraße 33, 04552 Borna
Montag, Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Lausicker Straße 2, 04552 Borna
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bornaer Weg 7, 04552 Borna
Thomas-Mann-Straße 5, 04552 Borna
Montag, Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–15:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kirchstraße 6, 04552 Borna
Bergmannstraße 10, 04552 Borna
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Borna
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.