Antje Dietz Krankengymnastik-Praxis
Nentershäuser Straße 14, 98596 Brotterode-Trusetal
Physiotherapie-Praxis in Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Nentershäuser Straße 14, 98596 Brotterode-Trusetal
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Neue Straße 5, 98593 Floh-Seligenthal · 5 km
Ebersbach 7, 98593 Floh-Seligenthal · 6 km
Körler Straße 10, 98593 Floh-Seligenthal · 6 km
Montag, Mittwoch: 09:00–15:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 13:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Schmalkalder Straße 2, 98593 Floh-Seligenthal · 6 km
Steiger 16 a, 36448 Bad Liebenstein · 6 km
Gartenstraße 16, 98593 Floh-Seligenthal · 7 km
Scheerstädter Weg 11, 36456 Barchfeld-Immelborn · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–14:00 Uhr
Am Alten Graben 2, 98574 Schmalkalden · 7 km
Hauptstraße 29 a, 98574 Schmalkalden · 7 km
Rudolf-Breitscheid-Straße 6a, 98574 Schmalkalden · 7 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.