Physiomar
Westerstraße 30, 25761 Büsum
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Büsum (Kreis Dithmarschen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Westerstraße 30, 25761 Büsum
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schulstraße-West 14, 25718 Friedrichskoog · 12 km
Österstraße 6, 25704 Meldorf · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Österstraße 57a, 25704 Meldorf · 16 km
Am Kirchhof 1-5, 25746 Heide · 17 km
Heistedter Straße 48, 25746 Heide · 17 km
Am Kleinbahnhof 10, 25746 Heide · 17 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Johann-Adolf-Straße 11, 25832 Tönning · 21 km
Johannßenstraße 15, 25693 Sankt Michaelisdonn · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.