Praxis für Physiotherapie Eckart
Hopfenbachstraße 30, 01561 Ebersbach
Physiotherapie-Praxis in Ebersbach (Meißen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hopfenbachstraße 30, 01561 Ebersbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 15, 01468 Moritzburg · 8 km · barrierefrei
Schloßallee 14, 01468 Moritzburg · 8 km
Schloßallee 14a, Moritzburg · 8 km
Lampertswalde · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Zum Landgestüt 2a, 01468 Moritzburg · 9 km
Montag bis Donnerstag: 06:30–20:00 Uhr · Freitag: 06:30–17:00 Uhr
Nordstraße 13a, Weinböhla · 9 km
Sachsenstraße 49, Weinböhla · 10 km
Maxstraße 38, Weinböhla · 10 km
Reichsstraße 6, 01689 Weinböhla · 10 km
Montag bis Dienstag: 08:00–17:30 Uhr · Mittwoch bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr (laut Website)
Meißner Straße 73, 01689 Niederau · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.