Osteopathie & Physiotherapie Karin Bachmeier
Vorderegglburg 5, 85560 Ebersberg
Physiotherapie-Praxis in Ebersberg (Landkreis Ebersberg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Vorderegglburg 5, 85560 Ebersberg
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Grafing bei München · 3 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–21:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Grafing bei München · 3 km
Rotter Straße 12, 85567 Grafing bei München · 3 km
Marktplatz 12, 85567 Grafing bei München · 3 km
Marktplatz 16, 85567 Grafing bei München · 3 km
Steinbruchweg 3, 85625 Glonn · 12 km
Niedermairstraße 2, 85625 Glonn · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Markt Schwaben · 14 km
Montag: 07:00–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:30 Uhr (laut Website)
Winterstraße 2, 85630 Grasbrunn · 15 km
Poststraße 5, 85586 Poing · 15 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.