Physiomed
Schlossplatz 5, 73054 Eislingen/Fils
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Eislingen/Fils (Landkreis Göppingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Schlossplatz 5, 73054 Eislingen/Fils
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 92, 73084 Salach · 3 km
Rembrandtstraße 27, 73033 Göppingen · 3 km
Theodor-Engel-Straße 2, 73107 Eschenbach · 5 km
Vorderer Berg 10, 73035 Göppingen · 6 km · barrierefrei
Rechberghausen · 6 km
Hauptstraße 13, 73102 Birenbach · 7 km · barrierefrei
Göppingen · 7 km
Gingen an der Fils · 7 km
Freitag: 08:00–18:00 Uhr (laut Website)
Gingen an der Fils · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 35, 73117 Wangen · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.