Physiotherapie Ebert
Barbara-Uttmann-Straße 1, 09481 Elterlein
Physiotherapie-Praxis in Elterlein (Erzgebirgskreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Barbara-Uttmann-Straße 1, 09481 Elterlein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 4, 08344 Grünhain-Beierfeld · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Siedlungsstraße 41, 09468 Tannenberg · 6 km
Hermannsdorfer Weg 1, 09468 Tannenberg · 6 km
Gasanstaltstraße 174A, 09474 Crottendorf · 8 km
Franz-Schubert-Straße 11, 08297 Zwönitz · 8 km
Schillerstraße 81A, 09474 Crottendorf · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Dorfstraße 8b, 09465 Sehmatal · 11 km
Heinestraße 2, 08294 Lößnitz · 12 km
Wiesenbader Straße 3, 09488 Thermalbad Wiesenbad · 12 km
Aue-Bad Schlema · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.