Therapiezentrum Eslohe
Braukweg 5, 59889 Eslohe
Montag bis Donnerstag: 09:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Eslohe (Hochsauerlandkreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Braukweg 5, 59889 Eslohe
Montag bis Donnerstag: 09:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Meschede · 12 km
Freitag: 14:30–18:00 Uhr (laut Website)
Kirchplatz 3, 57392 Schmallenberg · 12 km · barrierefrei
Im Ohle 29, 57392 Schmallenberg · 12 km · barrierefrei
Meschede · 12 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr (laut Website)
Arnsberg · 16 km
Arnsberg · 16 km
Montag: 07:30–19:30 Uhr · Dienstag: 07:30–15:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:30 Uhr (laut Website)
Heinrich-Lübke-Straße 58a, 59909 Bestwig · 17 km
Kölner Straße 119, 57368 Lennestadt · 17 km
Behringstraße 21, 57413 Finnentrop · 17 km
Serkenroder Straße 59, 57413 Finnentrop · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.