Kim-Niklas Bey
Opferbrink 1, 31084 Freden (Leine)
Physiotherapie-Praxis in Freden (Leine) (Landkreis Hildesheim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Opferbrink 1, 31084 Freden (Leine)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 88, 31195 Lamspringe · 8 km
Hilsstraße 32, 31073 Delligsen · 8 km
Hennebergstraße 13, 37581 Bad Gandersheim · 10 km · barrierefrei
Stiftsfreiheit 9, 37581 Bad Gandersheim · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Untere Hilsstraße 23a, 31073 Delligsen · 12 km
Bodelschwinghstraße 5, 37574 Einbeck · 13 km
Bismarckstraße 1, Einbeck · 13 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
An der Kirche 2, 31079 Sibbesse · 14 km
Nordwall 40, 31167 Bockenem · 17 km
Alter Markt 5, 37586 Dassel · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.