AS Physiotherapie Susanne Aschenbrenner
barrierefrei
Physiotherapie-Praxen in Grassau (Landkreis Traunstein). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
barrierefrei
barrierefrei
Eichelreuth 7, 83224 Grassau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kampenwandstraße 15, 83229 Aschau im Chiemgau · 10 km
Bahnhofstraße 1, 83229 Aschau im Chiemgau · 10 km
Bahnhofstraße 20, 83229 Aschau im Chiemgau · 10 km
Reit im Winkl · 11 km
Gartenstraße 3, 83242 Reit im Winkl · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hochfellnstraße 1, 83209 Prien am Chiemsee · 12 km
Montag bis Freitag: 06:30–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Seestraße 50, 83209 Prien am Chiemsee · 12 km
Alte Rathausstraße 10, 83209 Prien am Chiemsee · 12 km
Kirchplatz 6, 83125 Eggstätt · 17 km
Birkenweg 23, 83122 Samerberg · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.