Physio Grefrath
An der Plüschweberei 52, 47929 Grefrath
Montag bis Freitag: 08:00–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Grefrath (Kreis Viersen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
An der Plüschweberei 52, 47929 Grefrath
Montag bis Freitag: 08:00–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Viersen · 6 km
Viersen · 6 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Viersen · 6 km
Kempen · 6 km
Montag bis Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Paul-Ehrlich-Straße 61, 47906 Kempen · 6 km
Montag bis Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Schorndorfer Straße 15, 47906 Kempen · 6 km
Viersen · 6 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Viersen · 6 km
Tönisvorst · 7 km
Kempen · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.