DRK-Physiotherapie-Praxis
Gornewitzer Straße 30, 04668 Grimma · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Grimma (Landkreis Leipzig). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Gornewitzer Straße 30, 04668 Grimma · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 6, 04683 Naunhof · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bad Lausick · 12 km
Burgstraße 1, 04651 Bad Lausick · 13 km
Altenbacher Straße 6, 04828 Bennewitz · 13 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Leipziger Straße 32, 04828 Bennewitz · 14 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–15:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Wurzen · 14 km
Martin-Luther-Straße 18, 04808 Wurzen · 15 km
Heinrich-Heine-Straße 11, 04808 Wurzen · 15 km
August-Bebel-Straße 32, 04824 Brandis · 15 km
An der Parthenaue 44, 04824 Brandis · 15 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Grimma
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.