Physiotherapie Franziska Albrecht
Berliner Straße 85, 15746 Groß Köris
Physiotherapie-Praxis in Groß Köris (Dahme-Spreewald). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Berliner Straße 85, 15746 Groß Köris
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Chausseestraße 8, 15755 Teupitz · 6 km
Lindenstraße 36, 15757 Halbe · 7 km · barrierefrei
Lindenstraße 45, 15757 Halbe · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kirchstraße 3, 15757 Halbe · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Schlossplatz 8, 15711 Königs Wusterhausen · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Sonntag: geschlossen · Feiertage: geschlossen
Lindenstraße 31, 15754 Heidesee · 17 km
Wildau · 18 km · barrierefrei
Montag, Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Dienstag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr
Wildau · 18 km
Am Mellensee · 20 km
Seebadallee 36, 15834 Rangsdorf · 21 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.