Anke Eidmann - Physiotherapie
Hügelstraße 4, 64823 Groß-Umstadt
Physiotherapie-Praxis in Groß-Umstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hügelstraße 4, 64823 Groß-Umstadt
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Zentturmstraße 8, 64807 Dieburg · 6 km
Minnefeld 37, 64807 Dieburg · 6 km
Seestraße 1a, 64354 Reinheim · 7 km
Seestraße 10, 64354 Reinheim · 7 km
Teichweg 15, 64354 Reinheim · 7 km
Engelbert-Wörz-Straße 1c, 64354 Reinheim · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Odenwaldring 15, 64354 Reinheim · 8 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Wenigumstädter Straße 34, 64850 Schaafheim · 9 km · barrierefrei
Erbacher Straße 13a, 64739 Höchst im Odenwald · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Mainstraße 87, 64747 Breuberg · 10 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.