Praxis für Physiotherapie Arnold
Hauptstraße 43, 09432 Großolbersdorf
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Großolbersdorf (Erzgebirgskreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 43, 09432 Großolbersdorf
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
An der Kirche 2, 09405 Zschopau · 6 km
Marienberg · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Straubeweg 6, Zschopau · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Dorfstraße 22a, 09437 Börnichen · 7 km
Marienberger Straße 139, 09518 Großrückerswalde · 8 km
Freiberger Straße 9, 09514 Pockau-Lengefeld · 8 km
Hauptstraße 76a, 09488 Thermalbad Wiesenbad · 9 km
Grete-Wendt-Straße 42, 09579 Grünhainichen · 9 km
Montag bis Mittwoch: 07:30–18:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 07:30–15:30 Uhr
Rauenstein 14, 09514 Pockau-Lengefeld · 9 km
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–16:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Flöhatalstraße 31, 09509 Pockau-Lengefeld · 10 km
Montag, Mittwoch: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–11:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.