Physiopraxis Zweitäler
Dorfstraße 32/1, 79261 Gutach im Breisgau · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Gutach im Breisgau (Landkreis Emmendingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Dorfstraße 32/1, 79261 Gutach im Breisgau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Fabrik Sonntag 4b, 79183 Waldkirch · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr (laut Website)
Fabrik Sonntag 8, 79183 Waldkirch · 3 km · barrierefrei
Kirchstraße 2, 79183 Waldkirch · 4 km
Schlettstadtallee 3, 79183 Waldkirch · 4 km
Erwin-Sick-Straße 7, 79183 Waldkirch · 5 km
Kirchplatz 2, 79215 Elzach · 8 km · barrierefrei
Denzlingen · 10 km
Hauptstraße 155A, 79211 Denzlingen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 49, 79348 Freiamt · 10 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Markgrafenstraße 49, 79312 Emmendingen · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.