Physiotherapie Anke Hein - Madlen Günther
Semmelweisstraße 7, 39539 Havelberg
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Havelberg (Stendal). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Semmelweisstraße 7, 39539 Havelberg
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rathenower Straße 1, 39524 Klietz · 17 km
Naumannstraße 43, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Großer Markt 6-8, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Breite Straße 22, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–12:00 Uhr
August-Bebel-Straße 25, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Bismarker Straße 36, 39606 Osterburg (Altmark) · 24 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr (laut Website)
Breite Straße 18, 39615 Seehausen (Altmark) · 25 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.