Ergo & Hand
Bahnhofstraße 2/1, 89568 Hermaringen
Physiotherapie-Praxen in Hermaringen (Landkreis Heidenheim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 2/1, 89568 Hermaringen
Bahnhofstraße 2/1, 89568 Hermaringen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Giengen an der Brenz · 3 km
Sontheim an der Brenz · 5 km
Hauptstraße 40, 89567 Sontheim an der Brenz · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Herbrechtingen · 7 km
Herbrechtingen · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Herbrechtingen · 7 km
Herbrechtingen · 7 km
Uferstraße 6, 89522 Heidenheim an der Brenz · 10 km
Fleinheimer Straße 55, 89564 Nattheim · 11 km
Am Wedelgraben 11, 89522 Heidenheim an der Brenz · 12 km
Montag bis Dienstag: 07:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.