Jan Pauli
Gartenstraße 9a, 76771 Hördt
Physiotherapie-Praxis in Hördt (Landkreis Germersheim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Gartenstraße 9a, 76771 Hördt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kunkelring 12, 76773 Kuhardt · 3 km
Schulstraße 14, 76756 Bellheim · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Rappengasse 12, 76764 Rheinzabern · 7 km
Friedenstraße 40, 76351 Linkenheim-Hochstetten · 8 km
Untere Hauptstraße 103-105, 76863 Herxheim · 8 km · barrierefrei
Obere Straße 203, 67368 Westheim (Pfalz) · 9 km
Eggenstein-Leopoldshafen · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 56, 67366 Weingarten (Pfalz) · 11 km
Eggenstein-Leopoldshafen · 11 km
Hauptstraße 2, 67366 Weingarten (Pfalz) · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.