Hans-Joachim Grzeschik
Oberer Graben 16, 34369 Hofgeismar
Physiotherapie-Praxis in Hofgeismar (Landkreis Kassel). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Oberer Graben 16, 34369 Hofgeismar
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Grebenstein · 6 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr (laut Website)
Schulstraße 3, Reinhardshagen · 15 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Holländische Straße 80, 34246 Vellmar · 16 km
Montag: 09:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–19:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–14:30 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Brüder-Grimm-Straße 11, 34246 Vellmar · 17 km
Montag bis Freitag: 12:00–21:00 Uhr
Landfurt 61, 34414 Warburg · 17 km
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr
Kirchweg 27, 34246 Vellmar · 17 km
Hauptstraße 27a, 34434 Borgentreich · 17 km
Beverungen · 18 km
Beverungen · 18 km
Beverungen · 18 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.