Shiatsu in Holm
Bredhornweg 76, 25488 Holm
Physiotherapie-Praxen in Holm (Kreis Pinneberg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bredhornweg 76, 25488 Holm
Rehnaer Straße 6, 25488 Holm
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rathausplatz 4, 22880 Wedel · 5 km
Montag: 11:00–16:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–14:00 Uhr · Freitag: 09:00–14:00 Uhr
Wedel · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Rosengarten 6, 22880 Wedel · 5 km · barrierefrei
Hauptstraße 56c, 25482 Appen · 6 km
Lienaus Allee 8, 25436 Uetersen · 7 km
Am Markt 17-19, 25436 Uetersen · 7 km
Heinrich-Boschen-Straße 11, Pinneberg · 8 km
Willy-Meyer-Straße 3-5, 25436 Tornesch · 9 km
Dingstätte 34, Pinneberg · 9 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–21:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr
Hamburg · 9 km · barrierefrei
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.