Physiotherapie „PTH“
Antoniusstraße 21, 52428 Jülich
Physiotherapie-Praxen in Jülich (Kreis Düren). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Antoniusstraße 21, 52428 Jülich
Adolf-Fischer-Straße 6, 52428 Jülich
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Aldenhoven · 6 km
Rurstraße 53, 52441 Linnich · 9 km · barrierefrei
Mühlenstraße 2e, 52382 Niederzier · 9 km
Niederzier · 10 km
Friedhofstraße 9, 52353 Düren · 12 km
Friedhofstraße 9, 52353 Düren · 12 km
Langerwehe · 12 km
Kirchplatz 20, 41812 Erkelenz · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 18a, 41812 Erkelenz · 13 km
Hauptstraße 142, 41836 Hückelhoven · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Jülich
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.