Praxis für Physiotherapie Tatjana Osterholz
Hauptstraße 12, 56759 Kalenborn
Physiotherapie-Praxis in Kalenborn (Landkreis Cochem-Zell). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 12, 56759 Kalenborn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schwalbenweg, 56759 Kaisersesch · 5 km
Bahnhofstraße, 56759 Kaisersesch · 5 km
Masburger Straße 1c, 56759 Kaisersesch · 5 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:00–19:30 Uhr
Hinter der Mauer 5A, 56759 Kaisersesch · 5 km
Koblenzer Straße 40, 56759 Kaisersesch · 5 km
Koblenzer Straße 21, 56759 Kaisersesch · 5 km · barrierefrei
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 4, 56759 Kaisersesch · 6 km
Kaisersesch · 6 km
Hainbuchenstraße 4, 56761 Hambuch · 8 km
Im Steinacker 16, 56814 Illerich · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.