Krankengymnastik Elisabeth Fandry
Hauptstraße 114, 85123 Karlskron
Physiotherapie-Praxis in Karlskron (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 114, 85123 Karlskron
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Münchener Straße 26a, 85107 Baar-Ebenhausen · 3 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr
Gotteshofner Straße 1a, 85084 Reichertshofen · 4 km
Windener Straße 2, 85051 Ingolstadt · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Münchener Straße 91, 85051 Ingolstadt · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Ingolstadt · 8 km
Etrichstraße 48, 85051 Ingolstadt · 8 km
Mittwoch, Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr
Haslangstraße 1, 85049 Ingolstadt · 10 km
Östliche Ringstraße 2, 85049 Ingolstadt · 11 km
Hadergasse 9, 85055 Ingolstadt · 12 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Mautanger 1, 85296 Rohrbach an der Ilm · 13 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr (laut Website)
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.