Fabian Köster
Lübbecker Straße 83, 32278 Kirchlengern
Physiotherapie-Praxis in Kirchlengern (Kreis Herford). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lübbecker Straße 83, 32278 Kirchlengern
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bachstraße 7, 32120 Hiddenhausen · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–14:00 Uhr und 15:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr (laut Website)
Rathausplatz 5, 32120 Hiddenhausen · 7 km
Lönsweg 5, 32130 Enger · 8 km
Goethestraße 12, Löhne · 9 km
Goethestraße 12, Löhne · 9 km
Spenger Straße 19, 32130 Enger · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 15:00–20:00 Uhr
Mindener Straße 72, 32049 Herford · 10 km
Am Markt 8, 32312 Lübbecke · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Herford · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr (laut Website)
Herford · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.