Physiotherapie in Königswinter
Physiotherapie-Praxen in Königswinter (Rhein-Sieg-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Physiotherapie Stieldorf
Raiffeisenstraße 7, 53639 Königswinter
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physo Fit
Herresbacher Straße 7a, 53639 Königswinter
Villa Physio
Montag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr
Physiotherapie Oberdollendorf
Dienstag bis Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Gesundheitszentrum im 7-Gebirge
Montag bis Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Udo Raatz Physiotherapie
Physiotherapie und Rehabilitation Hunde
Unterer Rusterweg 19a, 53639 Königswinter
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Königswinter
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Bekomme ich Physiotherapie auch zu Hause?
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Was zahle ich zu?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.