Medifit
Eschenweg 9, 41352 Korschenbroich · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Korschenbroich (Rhein-Kreis Neuss). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Eschenweg 9, 41352 Korschenbroich · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Regentenstraße 4, 41352 Korschenbroich · barrierefrei
Hindenburgstraße 56, 41352 Korschenbroich
Wankelstraße 13
Montag, Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr
Mühlenstraße 29, 41352 Korschenbroich
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Matthias-Hoeren-Platz 8-11, 41352 Korschenbroich
Am Kirsmichhof 1, 41352 Korschenbroich
Am Kuhlenhof 1, 41352 Korschenbroich
Josef-Thelen-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Korschenbroich
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.