Abdrea Meyrose
Am Altendeich 88a, 25376 Krempdorf
Physiotherapie-Praxis in Krempdorf (Kreis Steinburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Am Altendeich 88a, 25376 Krempdorf
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Am Neuen Fleth 1, 25348 Glückstadt · 4 km
Am Markt 15, 25348 Glückstadt · 4 km
Kremperheide · 9 km
Montag: 09:00–10:40 Uhr und 17:40–19:20 Uhr · Mittwoch: 07:00–08:00 Uhr und 15:00–16:40 Uhr und 17:40–19:40 Uhr · Donnerstag: 13:00–18:40 Uhr · Freitag: 07:40–12:40 Uhr und 14:40–19:40 Uhr
Schulstraße 32, 25358 Horst · 10 km
Dorfstraße 119a, 25569 Kremperheide · 10 km
Horst · 10 km
Seesteraudeich 57, 25370 Seester · 12 km
Itzehoe · 14 km
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr
Brückenstraße 57, 25524 Itzehoe · 14 km
Blomestraße 2, 25524 Heiligenstedten · 14 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.