Physiotherapie Knopp
Satower Straße 20, 18198 Kritzmow
Physiotherapie-Praxis in Kritzmow (Landkreis Rostock). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Satower Straße 20, 18198 Kritzmow
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Südring 81, 18059 Rostock · 4 km
Robert-Koch-Straße 11, 18059 Rostock · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Majakowskistraße 58, 18059 Rostock · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Südring 28a, 18059 Rostock · 5 km
Montag, Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr
Goerdelerstraße 27, 18069 Rostock · 5 km
Rostock · 5 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:30 Uhr (laut Website)
Bremer Straße 39b, 18057 Rostock · 5 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Oldendorpstraße 10a, 18059 Rostock · 5 km
Rostock · 5 km
Walter-Stoecker-Straße 30, 18069 Rostock · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.